Nach dem Tod meiner Mutter haben wir (mein Vater und ich) festgestellt, dass meine Mutter ca. 16000 Euro Schulden bei einem Inkassobüro hatte (Schulden aus ihrer Firmeninsolvenz). Sie lebte seit 2 Jahren von meinem Vater getrennt in einer eigenen Wohnung.

Wir haben dem Inkassobüro schriftlich das Angebot unterbreitet, dass wir bereit wären 5000€ zu bezahlen, wenn sie uns die restlichen Schulden erlassen. Sollten Sie nicht auf das Angebot eingehen, müssten wir das Erbe ausschlagen.

Da wir keine Antwort erhalten haben, haben wir am Freitag das Erbe beim Amtsgericht ausgeschlagen, da am darauffolgenden Montag die 6-Wochen-Frist abgelaufen wäre. Heute, am Samstag und einen Tag nach Ausschlagung, teilte uns das Inkassobüro schriftlich mit, dass es mit der Zahlung einverstanden sei und wir am 1.09 den Betrag überweisen sollen.

Müssen wir den Betrag nun trotzdem zahlen, obwohl wir nun letztendlich das Erbe ausgeschlagen haben? Schließlich haben wir bis Freitag auf eine Antwort gewartet und wollten die Ausschlagung nicht auf den letzten Tag legen. Es gibt da geteilte Ansichten...

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!