Der Tausch sollte steuerlich moeglich sein, voraussgesetzt es wird entsprechend umgemeldet (Einwohnermeldeamt). Absetzbar sollte der Umzug auch sein, da du ja naeher zu deiner Arbeitsstaette ziehst (das uebliche Kriterium). In jedem Fall bedarf es einer plausiblen Begruendung fuer den Wechsel der Wohnsitze.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.