die absetzbaren kosten setzen sich bei euch nur noch aus den lfd. betriebskosten zuzüglich AfA und direkt zuzuordnenden aufwendungen zusammen. ein ansatz der ortsüblichen miete wird mit sicherheit nicht anerkannt. gruss bandido
Antwort
Der sicherste Weg ist die elektronische Übersendung, weil Du gleich hinterher in Deinem Ausdruck das Datum und die Uhrzeit der Übersendung ersehen kannst. Außerdem reichst Du erstmal nur die Erklärung mit Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ein - im Anschreiben steht auch schon, daß Du ggf. Unterlagen nachreichst. Gruss bandido
Da die KiSt an die einkommensteuer gekoppelt ist, wird auch nur dann KiSt fällig ,wenn auch ESt erhoben wird. gruss bandido
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