Hallo,
ich habe gerade festgestellt, dass mein Steuerberater Ausgaben für einen Kartonagenschredder (Zahlung an ..Handel GmbH) als Ausgaben nicht gebucht hat, weil dieser Schredder auch auf der Abschreibungsliste fehlt.
Die Zahlung selbst hatte ich über mein Paypalkonto vorgenommen, hatte hier allerdings keine Rechnung beigefügt gehabt.
Anbei habe ich auch einen Auszug (Teil) von meinem Paypalkonto dazu beigefügt.
Ich verkaufe gewerblich sehr viel auf EBAY und mein Steuerberater bucht nämlich alles pauschal, was auf dem Paypalkonto eingeht auf Erlöse (8405), aber nicht jede Buchung einzeln.
Das größere Problem dabei ist nun, dass lt. BWA, wie ich gesehen habe, der Betrag von 1299 Euro gar nicht als Ausgabe auftaucht und dieser Betrag scheinbar auch nicht gebucht worden ist (vielleicht einfach von der Buchhalterin auf privat).
Dass ich aber die Ausgabe hatte, war ja lt. Paypalauszug zu sehen und wenn ich etwas privat einkaufe, dann vermerke ich das nämlich in aller Regel auch auf dem Auszug, so dass dies die Dame, die bei mir die Buchhaltung macht, auch weiß, siehe dazu beigefügten Auszug.
Die Steuererklärung für 2011 wurde ja bereits gemacht.
Muss der Steuerberater jetzt hier nicht eine Korrektur vornehmen und wer ist in diesem Fall verantwortlich für den Fehler?