Am 21. Januar erhielt ich eine Steuerabrechnungsentscheidung für 2018 und 2019. Für 2018 ist eine Rückerstattung fällig, aber 2019 gab es einen Fehler (ich hatte zwei Arbeitgeber und das Bruttoeinkommen von einem von ihnen wurde doppelt gezählt). Am 22. Januar habe ich Einspruch gegen den Vergleich von 2019 eingelegt (ich habe über 500 Euro zu zahlen, von denen mir die Rückgabe für 2018 nicht zurückerstattet wird, da 2019 ein Zuschlag erhoben wird). Sollte ich auch Einspruch gegen die Vergleiche für 2018 einlegen? Wie lang darf sich das Finanzamt für die Bearbeitung eines Einspruchs Zeit lassen?