Antwort
Gilt die Tätigkeit dann bzgl. Sozialversicherung als hauptberufliche Selbständigkeit, d.h welche Mindestbemessungsgrundlage gilt : die Mindestbemessungsgrundlage allgemein (EUR 1015 für 2018) oder die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige (EUR 2.283,75)?
Im letzten Fall macht das dann ca. 420 EUR Krankenversicherung plus ca. 425 Rentenversicherung, was ziemlich genau dem Einkommen von EUR 850 entspricht...