Antwort
schau mal da: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html#s8
schau mal da: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html#s8
Hallo, die Frist zur Erstellung der Abrechnung beträgt 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode, i.e. Abrechnungsperiode wäre 1.1.2009-31.12.2009 dann war der letzte Termin für die Nebenkostenabrechnung der 31.12.2010.
Seit Januar 2011 müssen Banken die Gebühren für das Abheben an Geldautomaten anzeigen.