Antwort
Ja man kann es ansetzen, wenn der Arbeitgeber keine VMA´s zahlt. Das Finanzamt freut sich sehr über eine bestätigung des Arbeitgebers aus der hiervorgeht wann und wiel ange eine Dienstreise, bzw. Abwesenheit vom Arbeitsplatz dauerte. Sollte der Arbeitgeber VMA´s in der Reisekostenabrechnung vergüten kann man diese nicht mehr geltend machen. Die vergüteten VMA´s werden mindestens 1x jährlich auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.