Antwort
Ein Saisonarbeiter zahlt Steuern es liegt hier keine geringfüge noch kurzfristige Beschäftigung vor. Mitarbeiter aus Rumänien dürfen max 180 Tage im Jahr hier arbeiten z.B. bei Schaustellern. Sie werden dann als normale AN abgerechnet sind hier versichert und zahlen auch Steuern. Aufgrund dieser Tatsache sollen Sie auch Anspruch auf Kindergeld haben! Ich weiss nur nicht wär dafür zuständig ist.