Hallo, mein Sohn (jetzt 19) ist vor ca. 1 Jahr von Zuhause "abgehauen" (Er konnte es nicht ertragen, dass ich seine Homosexualität nicht akzeptieren konnte). Ich habe ihn nicht ´rausgeworfen. Vorher hatte er schon psychische Probleme und war in Behandlung. Er hat dann anscheinend fast ein Jahr bei Freunden quer durch Deutschland gelebt. Vor ca. 5 Monaten ist er dann wegen seiner psychischen Probleme in eine vollstationäre Eingliederungshilfsmassnahme gekommen (in der Zeit habe musste ich monatlich ca. 50 Euro Unterhalt für ihn bezahlen. Habe aber seit seinem Auszug vor einem Jahr auch kein Kindergeld mehr für ihn bekommen). Jetzt habe ich Post aus Bayern bekommen wegen zu erwartender Unterhaltskosten. Bin ich verpflichtet irgendetwas für das "Kind" zu bezahlen? Wie gesagt, ich habe ihn nicht herausgeworfen. Sorry für den langen Text aber das ist schon die Kurzform ;-).

Vielen Dank im vorraus, LG Anita