"..Es wurde also der Berechnungsmodus geändert, nicht der Verteilerschlüssel. .."
Hallo Jorano /Jochen Erler;
sehr interessiert, aber nicht mehr genügend versiert - erinnere ich mich an einen nahen Bekannten, der mehrere Neubau-Tiefgaragenstellplätze kaufte und, mit der Verkäuferseite ausgehandelt, in der Teilungserklärung der WEG festlegte, dass kein Wohngeld für die TG-Plätze erhoben würde. Die Verkäuferseite war zu dem Zeitpunkt noch alleiniger Eigentümer aller Einheiten. Davon Rückschluss -> alle Mit-/Teileigentümer können jegliche Wohngeldregelung bestimmen und ändern.
In der/den Satzung/Beschlussfassungen, Abstimmungsbestimmungen der Teilungserklärung wäre nun als Erstes nach festgelegten notwendigen Mehrheiten für solcherlei Änderungen zu suchen /nachzulesen, sicherheitshalber auch noch den Grundbuchauszug, Abteilung III, einzusehen. Würde auch mich freuen, wenn noch konkretere Hinweise kämen. Gruß ! altru (Rentner)