"..Es wurde also der Berechnungsmodus geändert, nicht der Verteilerschlüssel. .."

Hallo Jorano /Jochen Erler;

sehr interessiert, aber nicht mehr genügend versiert - erinnere ich mich an einen nahen Bekannten, der mehrere Neubau-Tiefgaragenstellplätze kaufte und, mit der Verkäuferseite ausgehandelt, in der Teilungserklärung der WEG festlegte, dass kein Wohngeld für die TG-Plätze erhoben würde. Die Verkäuferseite war zu dem Zeitpunkt noch alleiniger Eigentümer aller Einheiten. Davon Rückschluss -> alle Mit-/Teileigentümer können jegliche Wohngeldregelung bestimmen und ändern.

In der/den Satzung/Beschlussfassungen, Abstimmungsbestimmungen der Teilungserklärung wäre nun als Erstes nach festgelegten notwendigen Mehrheiten für solcherlei Änderungen zu suchen /nachzulesen, sicherheitshalber auch noch den Grundbuchauszug, Abteilung III, einzusehen. Würde auch mich freuen, wenn noch konkretere Hinweise kämen. Gruß ! altru (Rentner)

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Liebe/r Rat2010 ;

Combi-Bar /  das mit dem ".. interessant  für Kriminelle" relativiert sich, wenn man die Entwicklungen bei EU, EZB, Regierung betrachtet.

Dank und Gruß !   altru

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Lieber Rentensammler;

an der Wohnung des (nun) Neffens, mit dem Onkel als Mieter, könnte ein Nießbrauchrecht zugunsten des Onkels in Höhe multiplizierter Monatsmieten - bis zu 60 % des Kaufpreises/Wertes - im Grundbuch, Abtlg. II, eingetragen werden;

eventuell mit eingerechneter, vereinbarter Mieterhöhung  ..,

und mit Löschung nach "Aufbrauch".

- Selbstverständlich nur, wenn ich die Konstellation richtig verstanden habe.


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