Danke für die Antwort.

Ich habe nur noch eine Schwester.Diese hat aber im Zusatzvertrag zu meinem Darlehensvertrag darauf verzichtet, die Rechte und Ansprüche aus dem Darlehen meiner Mutter zu erhalten. Sie verzichtet auf ihr Erbe.

Mein Vater lebt nicht mehr.

Ich bin im übrigen der Meinung, da ich mit meiner Mutter einen Darlehesnvertrag habe, indem auch der Übergang und Abtretung aller Rechte und Ansprüche aus diesem Darlehensvertrag an meine Schwester abgetreten ist, diese aber in dem Ergängzungsvertrag darauf verzichtet hat und damit einvestanden ist das diese Ansprüche an meine Tochter gehen.

Es ist auch vereinbart das meine Tochter erst n a c h dem Tod meiner Mutter die Zahlung aus der pfändung an meine Drittschulder forder kann.

Das hat also nichts mit dem Erbe zu tun, weil diese Verträge schon vor dem Tod der Mutter bestehen und dem Drittschuldner (mein Arbeitgeber) angezeigt wurde.

Frage: Mus der Drittschuldner nach dem Tod meiner Mutter an meine Tochter zahlen

bis meine Schuld bezahlt ist??

Danke für die Stellung nehme.

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