Gehalt aus Polen, Wohnsitz/ständiger Aufenthalt in Deutschland - Steuerfrage...

Hz, ich habe folgende Frage: Ich (ledig, keine Kinder) werde ab Januar nächsten Jahres ein Arbeitsverhältnis bei einer Firma in Polen annehmen (Konzerntochter meines derzeitigen Hauptarbeitgebers in Dtld.). Im Rahmen dieses Jobs werde ich immer mal wieder vor Ort in Polen sein, meine Haupttätigkeit wird jedoch iR meines Arbeitsverhältnisses bei der Konzernmutter in Dtld. bestehen bleiben.

Derzeit ist es für mich schwierig meine steuer-/sozialversicherungsrechtliche Situation zu bestimmen bzw. Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen. Grds. werde ich auf das polnische Bruttogehalt Steuern (nach Stufentarif) u. Sozialversicherung in Polen zahlen. Da aber zwischen Polen und Deutschland ein DBA besteht, so wird das in Polen versteuerte Einkommen in Dtld. unter Progressionvorbehalt gestellt, d.h. das polnische Bruttogehalt erhöht den Steuersatz meines iR des deutschen Arbeitsverhältnisses verdienten Einkommens, welches somit höher besteuert wird. Stimmt das?

Ferner gibt es wohl in Polen die Möglichkeit der "Nichtresidentenbesteuerung". D.h. Besteuerung mit 19% plus Sozialversicherung in Polen. Notwendig ist dabei wohl die Beschäftigung ohne Arbeitsverhältnis, d.h entweder mit einem "Freien-Mitarbeiter-Vertrag" oder einem "Geschäftsführervertrag" sowie die Tatsache, dass mein noch nicht Resident geworden ist.

Gibt es weitere etwaige Gestaltungsmöglichkeiten? Habt ihr Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt und könnt mir den Ablauf bzw. das steuerliche Prozedere einmal kurz aufzeigen?

Vielen Dank für Eure Hilfe vorab!

Alex

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Hat wirklich niemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt?

Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!

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wie könnte man denn z.B. den verlustvortrag auf die neue mutter-gmbH übertragen ? nur einmal als tip bzw. potenz. möglichkeit ...

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Sollte es möglich sein, den vorhandenen Verlustvortrag auf die evtl. dann vorhandene 100%tige Mutter-GmbH zu übertragen, so könnte dieser steuerlich aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Muttergesellschaft effizienter genutzt werden und die Investition würde sich schneller amortisieren (im Vgl. zur Stabilisierungslösung und der Verrechnung mit zukünftigen innerhalb der Verlustvortrags-GmbH). Oder ?

Je nach Höhe des Verlustvortrags und einer angestrebten Stabilisierungslösung, halte ich die Perspektive "ZEIT" für höchst beachtenswert !

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