Ob Du die Kleinunternehmerregelung (also ohne USt-Berechnung) nutzen möchtest,  hast Du sicher in der Gewerbeanmeldung schon angegeben bzw. angekreuzt. Das ist maßgeblich.  Als Unternehmer musst Du auch die Rechnungen stellen, das müsste auch in Deinem Vertrag mit Morgengold geregelt sein.

Für Deine Verdienste musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben, die Anlage G ist für gewerbliche Einkünfte. Also : Alle betrieblichen  Einnahmen und Ausgaben auflisten!  Das was übrig bleibt, ist dann der Gewerbeertrag. Am besten Informationen einholen/Kus belegen, z.B. Angebote der Volkshochschule oder  Existenzgründerinfos bei der IHK. Deine ganz privaten Ausgaben sind dem Finanzamt egal.

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Wenn Du mehr als 20 Std. arbeitest, solltest Du nachweisen können, dass Dein Studium dadurch nicht gefährdet ist, sonst ist der Studentenstatus in Gefahr; Arbeit also sinnvollerweise abends oder am Wochenende. 

Da Dein 1. Job mit mehr als 450,-  als versicherungspflichtig (evtl. in der Gleitzone bis 850,-/Mon) gilt, kannst Du Deinen 2. Job als Minijobber antreten, sofern Du maximal 450,-/Mon. verdienst. Die Beiträge und Steuern können dann pauschal vom Arbeitgeber abgeführt werden (die 2 % pauschale Steuer kann er Dir aber abziehen).

Du könntest für den 2. Job auch  die Steuerklasse 6  vereinbaren, die ziemlich hoch ist. Am Jahresende ist es dann aber ratsam, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben; da müsste bei einem normalen Studenten wieder alles zurückkommen.

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hallo Avalena, hab leider keine Info gefunden. Es müsste aber in Deinem Rentenbescheid stehen, ob oder wieviel man dazuverdienen darf. Wenn du nichts findest, muss Dir auch die Rentenversicherung Auskunft darüber geben. Frag auch ausdrücklich wegen der Kombination Witwen-/Erwerbsminderungsrente nach.  Obacht: Bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente darf man auch nur eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden arbeiten, sonst hätte man diese Rente ja gar nicht.

  Viele Grüße! agimamaa

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