Antwort
er kann nicht zur arbeit gezwungen werden und nachweise können tatsächlich verlangt werden. ABER: den mindestunterhalt für kinder unter 12 schießt das jugendamt auf antrag der mutter vor, wenn der vater nicht zahlt. (muß er aber zurück zahlen). vor einiger zeit waren das immerhin 111,-€ im monat. immernoch besser als nichts. der vater kriegt lediglich ein schreiben, in dem er aufgefordert wird seinen verdienst zur berechnung des unterhalts vorzulegen. gleich mit der klausel: wenn er bereit ist, genau diese 111,-€ zu zahlen,interessiert sein verdienst das amt nicht mehr