Ja, das kannst du. Du musst natürlich am Flughafen zu deiner Airline gehen, da bekommst du in der Regel einen Fragebogen und du erfährst, was und in welchem Umfang die Airline dir erstatten wird.
Bei wikipedia gibt es einen Absatz zu dem Thema, was so eine Widerrufserklärung enthalten muss: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
Einfach runterscrollen zu "Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung".
Da dein Freund Italiener ist, muss er sich laut italienischem Gesetz im Personenregister anmelden, wenn er mehr als 90 Tage im Ausland leben will. Das kann er bei einem italienischen Konsulat tun. In dem Zusammenhang wird er wohl auch eine Aufenthaltsbestätigung bekommen.
Wenn du von deinen Eltern Taschengeld bekommst, gib genau das an, schick eine Erklärung deiner Eltern mit und wenn du willst noch einen geschwärzten Kontoauszug, der den Geldeingang bestätigt. Das sollte reichen.
Du kannst nicht fristgemäß kündigen. Aber dann musst du mit einer Vertragsstrafe rechnen. Ich würde versuchen mich mit beiden Arbeitgebern zu einigen und eine Lösung auszuhandeln, die für alle gut ist,
Alternativ gäbe es natürlich auch noch den Resturlaub, den du nehmen kannst. So bekommst du wenigstens noch ein paar zusätzliche Tage heraus.
Ich nutze diese Funktion auch und hatte bisher keine Probleme. Also wenn du woanders noch mit der Karte zahlen kannst muss ja alles in Ordnung. Schau doch mal in deinen Skype-Einstellungen nach. Vielleicht gab es ein Update und die automatische Aufladefunktion hat sich ausgestellt.
Es gibt diese Seite hier: www.agb.de
Ich selbst habe dort zwar noch nichts von benutzt, auf der Seite sagen sie aber, dass die AGB, die dort vorformuliert sind, kostenlos sind. Ich hoffe das hilft dir weiter.
Ja das können sie und du musst natürlich bezahlen. Sprich vorher mit deiner Bank, evtl. führen sie die Überweisung wieder aus, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist.
Ich kann mich Matrix nur anschließen. Egal wie alt, wenn du deinen eigenen Haushalt gründest und dort ein rundfunkfähiges Gerät hast, musst du zahlen. Es sei denn, du ziehst in eine Wohngemeinschaft, wo bereits ein Fernseher vorhanden ist. Dann musst du nicht extra zahlen und ihr könnt euch die bestehenden Kosten teilen.
Du musst dich anmelden, sobald du ausgezogen bist. Die GEZ verlangt nach Anmeldung aber auch gerne rückwirkend Gebühren...