**Hier wurde nicht ganz richtig geantwortet. Es verhält sich leider so, wenn einer der Ehegatten in Altersrente geht und der andere Teil noch arbeiten muss, dann schlägt am Jahresende die sogenannte Progression vom Finanzamt zu; d.h. es ist in jedem Fall zu empfehlen erst einmal die Steuerkl. IV/IV zu behalten, ansonsten kann man dann für das kommende Jahr in den Genuss der Vorabsteuer kommen und für das laufende Jahr natürlich eine saftige Nachzahlung hinblättern. Wer das vermeiden will sollte sich auf jeden Fall von einem Steuerberater oder direkt beim FA erkundigen - auch die geben nette Auskunft und kennen ja die jeweiligen Einkünfte. Ansonsten verhält sich das natürlich so, dass wenn einer arbeitet und der andere nicht die Steuerkl.III für den Berufstätigen in Frage kommt. Steuerklasse V dann für den anderen Partner der evtl. nur einem Minijob nachgeht!
Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.