Ich würde die Zeugnisse suchen und wenn sie nicht auffindbar sind, würde ich neue anfordern, bzw. Bestätigung anfordern. Je nach dem, wieviel Zeit du für die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung hast, würde ich denen den Sachverhalt schildern, bzw. so lange warten, bis du die Bestätigungen hast.

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Was ist das denn genau für eine Bescheinigung? Meinst du den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage?

Wenn du einen Vermögenswirksame Leistungen- Sparvertrag hast, dann reichen zur Aufbewahrung die Vertragsunterlagen.

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