Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks {hier steht ein Grundstück, aber nicht unserers, dieses ist uns nicht bekannt} ist berechtigt, innerhalb des Grubenfeldes Abbau zu treiben und etwaige Schäden, die durch den Abbau des Grubenfeldes dem Grundstück Gemeinde {hier steht ein Flurbereich drin} entstehen, selbst zu beseitigen. Eingetragen auf Grund Bewilligung vom 22.10.1931 am 5.Juli 1932. Hierher übertragen am 07.05.2004.

Ich verstehe das so, dass der Eigentümer des genannten Grundstückes, also dann nicht wir, die Kosten tragen müsste wenn durch den damaligen Abbau irgendwelche Schäden entstehen. Wie versteht ihr die Aussage?