Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Die zweite Person lebt nicht in Deutschland und hat auch keinerlei Einkünfte in DE. Der dauerhafte Aufenthalt wird erst nach Heirat beantragt.

LG, Yunamaus

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Hallo Leute,

es geht weiter. Ich habe Widerspruch auf den MB eingelegt. Heute flatterte ein Wisch vom Rechtsanwalt der Stiefmutter ins Haus, in welchem steht, dass sie weitere Schritte einleiten müssen sofern ich nicht eine "Verzichtserklärung auf die Einrede der Verjährung" unterschreibe, Frist 02.07. Dass ich das nicht unterschreibe, ist klar... aber denkt ihr sie hätte echt eine Chance und zerrt uns vor Gericht wegen Geld, was sich meine Mama vor 18 Jahren geliehen hat? Meine Schwester ist sich sicher, dass meine Mutter das Geld zurücküberwiesen hatte... aber selbst die Bank hat keine Belege mehr :( Vielen Dank + Liebe Grüße

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Hallo Leute,

es geht weiter. Ich habe Widerspruch auf den MB eingelegt. Heute flatterte ein Wisch vom Rechtsanwalt der Stiefmutter ins Haus, in welchem steht, dass sie weitere Schritte einleiten müssen sofern ich nicht eine "Verzichtserklärung auf die Einrede der Verjährung" unterschreibe, Frist 02.07. Dass ich das nicht unterschreibe, ist klar... aber denkt ihr sie hätte echt eine Chance und zerrt uns vor Gericht wegen Geld, was sich meine Mama vor 18 Jahren geliehen hat? Meine Schwester ist sich sicher, dass meine Mutter das Geld zurücküberwiesen hatte... aber selbst die Bank hat keine Belege mehr :( Vielen Dank + Liebe Grüße

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Reden wir über Festanstellung oder Selbständigkeit?

-> Festanstellung

was ist der Grund für den Auslandaufenthalt? Privat oder beruflich?

-> privat/familiär

wirst du einen Wohnsitz im Ausland haben?

-> ich werde in einer Ferienwohnung wohnen, der angemeldete Wohnsitz bleibt aber in Deutschland

Danke :)

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Vielen Dank für die Antworten. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Mein Opa verstarb letztes Jahr und ein Erbstreit bzgl. des Hauses ist in der Familie entstanden. Ich sitze ungewollt im selben Boot mit der restl. Famile. Aus diesem Grund versucht jetzt die Stiefmutter mit sämtlichen Möglichkeiten anzugreifen, die sie finden kann. Uns war diese Forderung aus 1995 nie bekannt. Unsere Mutter verstarb wie gesagt 2004, drum sind wir aus allen Wolken gefallen, als und der Mahnbescheid und dieser Überweisungsschein "Teilauszahlung Erbe" zugestellt wurde.

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