20-Std.-Regel für Werkstudenten in den Semesterferien aufgehoben - was ist mit Oktober (Ab Mitte Oktober wieder Vorlesungen)?
Hallo,
in den Semesterferien darf man ja mehr arbeiten als 20h pro Woche ohne als Arbeitnehmer angemeldet zu werden. Was ist mit Oktober, wo die erste Hälfte noch vorlesungsfreie Zeit ist? Zählt der angefangene Monat oder darf man nur in der 1. Hälfte mehr arbeiten (oder gar nicht)?
Schön wäre auch ein Link oder Gesetz zum Nachlesen.
Viele Grüße WB
Studium,
arbeitsrecht,
Werkstudent