Solche Bescheide müssen ganze 30 Jahre (erst dann verjähren sie) aufbewahrt werden. Das selbe gilt für Kreditunterlagen und Gerichtsurteile. Also bloss nicht wegwerfen.. auch wenn es keine guten Erinnerungen sind :)
Die BPB definiert ein Sperrkonto so: Bankkonto, das die Verfügungsrechte des Inhabers einschränkt. Der Kontoinhaber kann nur gemeinsam mit einem Dritten, zu dessen Gunsten die Sperre erfolgt ist, Geld abheben. (http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=Q7IW1V ) Ich hoffe dass reicht dir als Definition?
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