Antwort
Sie müssen die Dienstkleidung in Ordnungsgemäßem und Sauber zurückbringen sollte ihr Arbeitgeber trotzdem eine Rechnung stellen zwecks zur Rückgabe nicht Sauberer Dienstkleidung können sie ein Wiederspruch einlegen, am besten bei der Dame oder dem Herren der dafür beauftragt wurde die Dienstkleidung entgegen zu nehmen müsste Ihnen eine Quittung geben dass Sie es Sauber und Ordnungsgemäß abgegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen