dann erst mal herzl. willkommen hier im Forum. Zu Deiner Frage: dieses Problem haben demn. ja viele und das wird sicher auch manches Gericht beschäftigen. Das Eigentum am Haus kann Dir keiner nehmen. Grds. solltest Du aber eine Entscheidung treffen- woran liegts denn,dass Du unschlüssig bist. Gut beraten wirst Du evtl. sein, Dich anwaltlich beraten zu lassen. Aber auf alle Fälle wird Dir das, was Dir gehört, nicht genommen.

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Ich hab mal gegoogelt u. bin zu dem Ergebnis gekommen, daß Minijobs keine Auswirkung haben auf Mutterschaftsgeld, einmalig 210,--Euro kann man hier aber beantragen. Ruf morgen doch mal die Krankenkasse an, die sollte Dir das beantworten können.

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Die Energiesparverordnung ist hier wohl gemeint- bisher ungedämmte obere Geschossdecken von beheizten Räumen müssen isoliert werden. Die gesetzl. Frist endet Ende 2011. Es gibt aber wieder Ausnahmen- wer Eigentümer einer Einheit ist,mit max. 2 Wohnungen, und eine selber nutzt, und vor dem 1.2.02 einzog, der hat Bestandsschutz bis zun Verkauf der Immobilie.

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Ja, das stimmt. Ich zitiere hier einen Artikel aus dem Netz ( Quelle kostenl. Urteile)

Sommerhitze: Gewerberaum-Mietvertrag kann bei Innentemperaturen von über 35 Grad Celsius gekündigt werden Mieter eines Ladenlokals brauchen gesundheitgefährdende Hitze im Sommer nicht hinzunehmen Muss der Mieter eines Ladenlokals in einem "gewöhnlichen" Sommer für mehrere Monate mit Innenraumtemperaturen von teilweise weit mehr als 35 Grad Celsius rechnen, berechtigt ihn dies zur fristlosen Mietvertragskündigung wegen Gesundheitsgefährdung. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Berufung auf das Arbeitsschutzrecht.

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andere Ansicht zu der Frage, weil:

naja, vielleicht helfen ja genau diese Zusatzkurse, dass die Mitglieder recht gesund bleiben- und das spart dann so viel Geld, daß gar kein Zusatzbeitrag erhoben werden muß. Ich denke,daß eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wäre für mich kein Auswahlkriterium für eine Kasse.

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natürlich darfst Du die Unterschrift zur Schufaauskunft ablehnen. Die Bank wird dann ein Konto ohne jegliche Überziehungsmöglichkeit eröffnen- kein Problem also.

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Sterbeurkunde brauchst Du immer- Erbschein nicht unbedingt, je nach dem wie viel Geld bei der Bank war, ob BGB-Verträge zu den Sparkonten da waren, ob die Erben pers. bekannt sind u. auch Kunden der Bank. Ist ein Testament da, genügt meist das Eröffnungsprotokoll, Der Bankberater hilft weiter

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genau so ist es wie der Vorredner schon sagt- da gibts auch bei Mehrheitsbeschluß nix zu rütteln dran.

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Das darf keine Gebühren kosten- auch wenns anders im Vertrag steht.

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schwierig- liegen keine Gründe wie gesundheitliche Beeinträchtigung durch s Mietobjekt vor, oder verweigert der Vermieter die Untervermietung, sehe ich wenig Chancen für Dich. Warum willst du denn umziehen? Von wann ist der Vertrag u. auf welche Zeit abgeschlossen?

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Rauchen ist nicht verboten, gehört zum gewöhnllichen Mietgebrauch. Sollten Schäden am Objekt durchs Rauchen entstehen, mußt Du dafür aufkommen. So ist es- nicht mehr u .nicht weniger. Die Kündigung dürfte nicht rechtens sein.

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ja die gibt es- die Akzeptanz ist je nach Land verschieden (USA ist Mastercard lastiger als Visa Card lastiger)die Bank hält hierzu Übersichten bereit, je nach Reiseland kannst Du die mögl.Akzeptanzstellen einlesen. Außerdem: das incl. Versicherungspaket variiert. Also auf alle Fälle die dazugeh. Verkaufsprospekte lesen, zum Teil hast Du damit doppelten Versicherungsschutz, die Mastercard Gold z.B. bietet Autoschutzbrief mit an, man würde sich dann den ADAC sparen.

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das tut mir leid für Euch-ich hoffe, es wird alles wieder gut. Frag mal wieder auf www.gesundheitsfrage.net- da kriegst Du vielleicht besseren Rat als auf Finanzfrage - da Du ja eine medizin. Frage hast.

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http://www.finanzfrage.net/frage/wie-viele-nebenjobs-darf-man-haben

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Vielleicht wäre es klug, daß Geld zur Rückführung zu verwenden u. aktuell ein neues Darlehen aufzunehmen für den geplanten Möbelkauf. Die Zinsen sind dzt. vielleicht niedriger als bei Deiner lfd. Finanzierung, ein Vergleich wäre ratsam. Wenn das Auto nicht zur Sicherheit diente, denke ich, Du könntest das Geld behalten u. das Darlehen wie vereinbart mtl. zurückführen.

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google hätte auch geholfen, sieh mal AG München: Reiseunterbrechung nicht von Reiserücktrittsversicherung umfasst Grundsätzlich ist nur Totalverlust einer gesamten Reise durch Reiserücktrittsversicherung abgesichert Ein Reiseabbruch liegt nur vor, wenn eine Reise beendet wird. Wird diese nur vorläufig eingestellt, um später wieder aufgenommen zu werden, liegt eine bloße Unterbrechung vor. Eine solche wird im Regelfall von der Reiserücktrittsversicherung nicht umfasst. Dies entschied das Amtsgericht München.

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kleiner Tip: die Ski nie nebeneinander abstellen (wenn man einkehrt), sondern getrennt voneinander, das machts Dieben schwer, die haben es ja eilig u.wollen nicht "Memory spielen u. den zweiten Ski suchen"

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