Zur Kündigung bedarf der Vermieter immer einen Kündigungsgrund. Nur weil der Mieter in Haft ist- das wird nicht reichen. Wegen Zahlungsverzug - das wäre ein Grund. Aber wird die Miete sicher nicht eingehen? Erst wenn 2 Mt. hintereinander die Miete ausbleibt, könnte eine fristlose Kündigung in Schriftform erfolgen. Zahlungsverzug muß als Grund genannt werden im Brief. Auch die Höhe des gesamten Außenstandes mit angeben. Die Kündigung muß so wohl ins Gefängnis zugestellt werden. Eine heikle Sache also.

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Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, Dein Nachbar hat tats. keinen Versicherungsschutz hierfür, wenn nur die Reifen beschädigt wurden. Mutwilliges Zerstechen der Reifen ist nicht versichert. Versichert ist man nur, wenn zugleich andere Schäden am Auto entstanden, wie z.B. Reifen sind bei einem Zusammenstoss geplatzt und der Kotflügel ging mit kaputt.

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