Hallo,

mich würde mal Interessieren ob jemand der ALG 2 bezieht und privat einige Schulden hat (um die sich jedoch gekümmert wird(keine Insolvenz!)) trotz der Schulden ein Kleinunternehmen im Nebenerwerb gründen kann/darf? Wenn ja, wie sieht es dann mit dem Vermögen des Kleinunternehmens gegenüber der privaten Schulden aus? Kann dort dann z.B. vom Geschäftskonto für private Schulden gepfändet werden oder muss man aus dem Unternehmensvermögen Geld bereitstellen um die privaten Schulden zu tilgen (ausgenommen der Gewinn aus dem Unternehmen)? Oder kann an dieses Geld kein Gläubiger (in Vertretung eines Gerichtsvollziehers etc.) ran kommen?

Ich hoffe man versteht meine Frage und kann Sie mir beantworten :).

Gruß