Lt. Betriebsvereinbarung habe ich mit dem Erreichen des 60. Lebensjahr den Anspruch auf meine Betriebsrente. Jedoch arbeite ich weiter in Vollzeit bis zum Alter 63 + 10 Monate, danach gehe ich in vorzeitige Rente ohne Abzüge wegen Schwerbehinderung.