Ich bin seit Dezember 2013 geschieden. Habe meiner Frau im Jahr 2012 jeden Monat 603 Euro Trennungsunterhalt bezahlt. Sie hatte zusätzlich einen Minijob mit 400 Euro pro Monat. Hätte Sie für das Jahr 2012 eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen? Was geschieht wenn ich in meiner Einkommenssteuererklärung 2012 den Trennungsunterhalt geltend mache. Danke Larry