Folgender Fall:

Der Gläubiger ist verstorben hat aber einem Schuldner gegenüber einen Vollstreckungstitel und eine Kontopfändung laufen. Also privat gegen privat. Erben noch nicht bekannt,und ob überhaupt.

Meine Frage: Könnte/Sollte Ich die Gerichte anschreiben und auf Grund des Todesfalles eine Aufhebung verlangen ? Kann Ich verlangen die Kontopfändung aufzuheben bis eventuell ein Erbe diese neu stellt,quasi zum Übergang aufheben. Müssten eventuelle Erben eine neuen Vollstreckungsbescheid stellen,und könnte ich jenen dann auch ablehnen da dies ja eine neue Einspruchsfrist ergeben würde?

Vielen Dank für die Hilfe;)