Meine Lebensgefährtin hat dem Wegfall der bisher gültigen "Besonderen Bedingungen für Garantiefonds" sowie der Einführung der "Besonderen Bedingungen für das Garantiefondskonzept Smart Protect" widersprochen und verfügt, dass das angesparte Vertragskapital ausschließlich gemäß den "alten" Bedingungen anzulegen ist, die aufgrund der Widersprüche unverändert Gültigkeit haben.
Du musst wissen, ein bestehender Vertrag kann eben NICHT nachträglich einseitig geändert werden, nur weil auf einmal einem Vertragspartner die Bedingungen nicht mehr passen. Genau das liegt nämlich hier vor: aufgrund der Niedrigzinsphase reichen den Herren die Überschüsse nicht mehr aus und möchten die vertraglich zugesicherte Garantie nachträglich ändern - natürlich zu ihren Gunsten.
Jedoch: Niedrigzinsphase hin oder her - das ist nicht Dein Problem. Du hast einen Vertrag, der u.a. auch die "Besonderen Bedingungen für Garantiefonds" beinhaltet. Und an den haben sich gefälligst beide Vertragspartner zu halten! Und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit! Punkt! Kann Skandia aufgrund der Niedrigzinsphase seine vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr einhalten und akzeptierst Du die Veränderung der Bedingungen nicht, muss Skandia eben den kompletten Vertrag durch Kündigung oder gar Rückabwicklung beenden.
Das Geschwafel "sie müssen nichts weiter tun" bewegt sich dementsprechend in der Grauzone: der Kunde wird ruhig gestellt und der Vertragspartner, der die Regeln zu seinen Gunsten verändern will, kommt zu seinem Ziel. Insofern sollte jeder, der diesen Spruch irgendwo liest, ganz besonders hellhörig werden und ganz genau hinschauen!
Der Widerspruch ist vor 10 Tagen per Fax (wegen des Übertragungsprotokolls) an Skandia gegangen. Eine Reaktion gab es bisher noch nicht. Wir schauen uns das vielleicht noch ein paar Tage an - dann geht die Angelegenheit zum Anwalt...