Hallo zusammen,

Wir haben einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung Anfang letzten Jahres beim Notar unterschrieben. Die Nachricht zur Fälligkeit des Kaufpreises und die Auflassungsvormerkung ist mir nun zugekommen.

Jetzt erfahre ich jedoch erst, dass der Verkäufer Probleme beim FA hat und damit gerechnet hat, den Erlös aus dem Verkauf früher zu erhalten und dies zu verwenden um besagte Probleme zu lösen.

Nun wird dem Verkäufer mit Pfändung gedroht, wenn er den Betrag nicht bis zu einem bestimmten Datum überweisen kann. Ich schaffe es jedoch nicht, ihm bis dahin diesen Betrag zu überweisen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was für Auswirkungen dies auf den Kaufvertrag, die Immobilie und auf mich als Käufer hat. Bekommt dann das FA den Anspruch auf die Kaufpreisforderung und für mich ändert sich nichts? Oder wie kann ich mir das vorstellen.

Viele Grüße,

Volker