Das geht nach der Devise ,wer zuerst kommt,malt zuerst.

D.h. der Gläubiger der zuerst die Pfändung beantragt hat ,bekommt von der Bank auch zuerst den pfändbaren Betrag ausbezahlt ,solange die Schulden beglichen sind und dann ist der 2. Gläubiger am Zug ...

Aber Dein Freibetrag wird dadurch nicht angetastet.

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Wenn dein Kontostand am Ende des Monats bei 2500 liegt , also den Freibetrag und Du bekommst jeden Monat noch Geld was innerhalb des Freibetrages, sagen wir 1000 Euro , liegt kannst Du ja das Geld in den nächsten Monat (August)übertragen und Du kannst dann zusätzlich über diesen Betrag verfügen .

Und das kannst Du im über (September)und über über nächsten Monat(Oktober) so handhaben .

Also kann der Gläubiger 3 Monate lang nicht an das Geld ,was Du in den 3 Monaten angespart hast und über den Freibetrag liegt .

Aber das sind alles nur mögliche Szenarien und kann Fehler enthalten ist deshalb ohne Gewähr.

Da kann Dir am besten dein/e Bank/ P-Konto Berater/in , bei deiner Bank , aber genauer sagen oder ein Experte hier im Forum.

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