Es ist nicht ganz richtig, dass wenn man die Auszuege im Online bekommt, diese nicht mehr zugeschickt werden. Eine Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, Kontoauszuege spaetestens nach 90 Tagen zuzuschicken, wenn der Kontoinhaber diese nicht selbst zieht. (Online-Ausdrucke sind Ausdrucke/Kopien, die z.B. das Finanzamt nicht annimmt, sonder i.d.R. nur Originale) Ratsam ist also, einmal im Monat die Auszuege selbst zu ziehen.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.