Antwort
Hallo erstmal... Der "Schrieb" ist eine Unterbrechungsvereinbarung. Versicherungsnehmer oder/und versicherte Person ändern sich nicht. Die maximale Unterbrechungszeit am Stück beträgt zwei Jahre. Danach würde der Vertrag beitragsfrei gestellt. Unterscheiden tun sich diese Varianten darin, dass die Unterbrechung zum vorgesehenen Termin wieder endet und der Vertrag wieder in Kraft gesetzt wird. Die Beitragsfreistellung ist endgültig bis zum Vertragsende erfolgt keine weitere Einzahlung. Ich hoffe es war gut genug erklärt und nicht zuuuuu detailliert. Lesen Sie die Ihnen zugesendete Vereinbarung und fühlen Sie sich bestätigt. Guten Abend.