Hallo,

kurze Rückfrage:

"Außerordentl.Kündigungsmöglichkeiten (z.B. Zahlungsverzug länger als zwei Wochen oder Vermögensverfall)"

wenn ich dazu nichts im Darlehensvertrag schreibe, greift dann nicht das gesetzliche und diese Möglichkeit zur Außergewöhnlichen Künfigung und die notwendigen wichtigen Gründe sind doch im BGB definiert oder ?

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