Hallo,

ich habe bei EBay Kleinanzeigen einen Gutschein für einen Tandemsprung verkauft. Diesen hatte mein Mann geschenkt bekommen, konnte ihn aus gesundheitlichen Gründen aber nicht antreten. Der Gutschein ist noch bis Oktober (Ende der aktuellen Sprungsaison), also noch 4 Monate gültig.

Ich habe in der Anzeige keine Gültigkeitsdauer angegeben. Eine Damen hat den Gutschein gekauft unter expliziter Angabe des Anbieters. Die Gültigkeitsdauer war kein Thema.

Der Anbieter scheint telefonisch nicht gut erreichen zu sein, was ich in aktuellen Bewertungen nun auch gelesen habe. Dafür macht mich die Käuferin verantwortlich, droht mit Anzeige wegen Betrugs und fordert die Rückerstattung des Kaufpreises.

Der Gutschein bzw. der Ihr vorliegende Gutscheincode ist aber nachweislich gültig. Auf der Website des Anbieters gibt es ein Tool, um die Gültigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat sie vorgenommen wie Sie mir bestätigt hat. Über die Website direkt können aktuell keine Sprünge gebucht werden. Dies soll im Laufe des Monats laut Anbieter aber wieder möglich sein

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Wie ist das, hat die Dame Anspruch auf Erstattung?