Hallo,

Der Goldsparplan der Sutor Bank ist aufgrund der hohen Vertriebs- und Abschlusskosten fast immer eine sehr schlechte Investition.

Sollten Sie jedoch einen solchen Vertrag abgeschlossen haben und über das reguläre 14-tägige Kündigungsrecht hinaus sein, gibt es wahrscheinlich weiterhin die Möglichkeit eines verlustfreien Ausstiegs aus dem Sparplan.

Die Kunden wurden in den uns bekannten Fällen nicht richtig über die Risiken des Investments informiert, denn der Goldkurs hat eine unberechenbare Volatilität. 

Als Folge dieses fehlerhaften Vertragsabschlusses lässt sich der Vertrag auch noch heute Widerrufen, wird Rückabgewickelt und der Kunde erhält alle seine Beiträge zurück.

 Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte, 

Mit freundlichen Grüßen

Julian Wolf

VKV-Verein

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Hallo, 

auch wenn dieser Beitrag schon viel diskutiert wurde, möchte Ich im Namen des Vereins einiges richtigstellen. 

Auch wenn jeder Verbraucher selbst die Entscheidung trifft, einen Prismalife Vertrag zu unterzeichnen, und er deshalb natürlich eine Mitschuld an seinen Verträgen trägt, ist ein Großteil dieser Lebensversicherungen eine Frechheit.

Wir haben schon viele Fälle von Verbrauchern erlebt, die z.B. eine Kostenausgleichsvereinbarung von ~3000€ Bar gezahlt haben, drei Jahre später mit der Einzahlung in Ihren eigentlichen Fonds begonnen haben und nach 5 Jahren sogar noch unter Ihrem eingezahlten Fondswert lagen. 

Man würde niemandem Geld zahlen, damit er danach das eigene Geld verwaltet und dabei nicht einmal Gewinne erzielt.

Um nun zum Sachlichen zu kommen:

Ein Großteil der Prismalife Verträge ist heute immer noch rückforderbar.

Bis etwa Sommer 2010 ist ein Widerruf und damit eine Rückforderung aller eingezahlten Geld höchstwahrscheinlich möglich!

Danach hat die Prismalife zwischen mehreren Vertragsgenerationen gewechselt, die teilweise richtig, teilweise aber auch fehlerhaft sind. 

In jedem Fall lohnt sich eine Prüfung des Vertrages, diese ist häufig kostenfrei, der Verbraucher hat deshalb nichts zu verlieren. 

Mit freundlichen Grüßen,

Rheto Gödel

VKV-Verein

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Hallo, 

Ich möchte die Frage einmal aus rechtlicher Sicht beantworten:

Es ist bei einem Großteil aller Kapitallebensversicherungen ( und Rentenversicherungen), einschließlich der "Biene Maja Police", mit einem Versicherungsbeginn zwischen ~1994 und ~2008 möglich, alle Beiträge anwaltlich  zurückzufordern.

Dies ist aufgrund von Fehlern in den Verträgen möglich.

So ist ein deutlicher Mehrwert zur klassischen Kündigung wahrscheinlich, da während der Laufzeit oft nur 40% oder weniger der eingezahlten Beträge ausgezahlt werden. ( Siehe Bsp. oben). Die restlichen 60% und mehr können anwaltlich zurückgefordert werden. 

Das geht auch bei schon gekündigten Verträgen.

So wird ein weitgehend verlustfreier Ausstieg aus dem Vertrag möglich. 

Um das Risiko hoher Anwalts- und Gerichtskosten zu minimieren ist eine erfolgshonorarbasierte Prozessfinanzierung möglich.

Viele Grüße 

VKV Verein

  

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