Können - bei Auflösung doppelter Haushaltsführung - die Kosten für Rest-Afa der Möbel abzgl. der Einnahmen durch Verkauf der Möbel (Nachmieter) angesetzt werde?
Zweitwohnung wegen Arbeitsplatzwechsel aufgelöst. Mobiliar soweit möglich vor Ort verkauft. Rechnungsbelege vorhanden. Rest-Afa der Möbel und Einbauküche 8500 €. Verkaufserlös 4000 €. Somit Kosten im Jahr der Auflösung 4500 €.
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