Hallo in die Runde,

ich habe nun schon einige Foren durchgelesen das man angeblich Aktien mit Immoblien nicht verrechnen kann.

Seit 2013 gibt es doch aber ein Gesetz das ich ein privates Veräuserungsgeschäft wozu eine Immoblie zählt mit einem Verlustvortrag der aus Aktien stammt verrechnen kann solange beides privat ist.

Bei mir laufen alle Geschäfte über 1 Konto der Sparkasse kann ich diese also bei einem Gewinn Verlust von 200.000 Euro miteinander verrechnen bzw. Mein Steuerberater oder gibt es hier eine weitere Hürde?