Das ganze würde ich mit dem Kunden-Support von Beate Uhse ... vertiefen ...

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Nein, kann die Bank nicht. 

Generell ist bei Überweisungen eine "Rückgabe" nicht möglich im Gegensatz zu Lastschriften. Man kann nur eine Rückrufauftrag bei seiner Bank abgegeben - diese Bank schreibt wiederum die Empfängerbank an und bittet um Erstattung. Die Empfängerbank schreibt wiederum den Kunden an und dieser kann dann entscheiden ob er es zurück überweisen möchte oder nicht. Falls das Geld nicht zurück überwiesen wird, wird i.d.R. der Name sowie die Adresse des Empfänger gem. des Abkommen des Überweisungsverkehrs (der dt. Banken) an den Überweisenden übermittelt.

Lange Rede gar kein Sinn : Zurück buchen können die nichts, falls jemand das Geld zurück möchte geht das in den zivilrechtlichen Bereich.

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Was ist die Cash-Bank-Gruppe ?

Meinst du Cash-Group ?

Falls du kein Postbankkunde bist, jedoch Kunde einer Cash Group Bank bist, kannst du am Geldautomaten kostenlos abheben.

Auszahlungen an der Kasse bei einer Postbank sind hingegen nicht möglich.

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Wenn ichs richtig verstanden haben, meinst du, dass der Azubi für die Firma einen Kaufvertrag geschlossen hat.

In diesem Fall dürfte der Kaufvertrag nichtig sein, da der Azubi höchst wahrscheinlich kein Prokurist ist.

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