vorab ich weis es ncht genau ich habe mal gehört das nur die Mietschulden angerechnert werden können solange der Partner mit in der Wohnung gewohnt hatte also in eurem Fall Februar 2009. Ihr EX kann natürlich angegeben haben beim Vermieter das sie bis zum schluss mit in der Wohnung gewohnt hat. Dies währe natürlich sehr mies. Mit welcher begründung solle sie den die Mietschulden bezahlen? Auf jeden Fall würde ich mich dagegen währen und schnellstmöglich erstmal wiederspruch einlegen ansonsten kann das schreiben sehr schnell rechtskräftig werden und da dann raus kommen ist noch schwierieger. Auf jeden Fall schnellstmöglich daruaf Reagieren und auch den Ehemaligen Vermieter Anschreiben. Nur schriftliche sachen haben vor Gericht "ich hoffe das es nicht so weit kommt" bestand.
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