Dass der Mangel schon vor Ort gemeldet wurde, ist schon mal ein wichtiger Schritt. Ist man dann zu hause angekommen heißt es, bloß nicht abwimmeln lassen. Man sollte dem Veranstalter schreiben und dem Schreiben ein Mängelprotokoll und Beweisfotos beifügen. Falls keine Reaktion erfolgt, immer schön am Ball bleiben und telefonisch nachhaken.

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Die einzige Möglichkeit ist, dass man sich eine Versicherung sucht, bei der es Geld zurück gibt, wenn man entweder brav Bonuspunkte sammelt oder sie nicht in Anspruch nimmt. Von Anfang an weniger zahlen klappt leider nicht.

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Bei der ersten Mahnung passiert wahrscheinlich noch nichts. Wenn man aber wirklich nicht bezahlt, kann es sein, dass die Versicherung dir mitteilt, dass der Versicherungsschutz nicht mehr besteht, bis der Betrag beglichen ist. Also am besten eine Einzugsermächtigung erteilen und das Geld pünktlich einziehen lassen.

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Ich würde dem Vermieter die Lage schildern. Eine Mietminderung durchzusetzen könnte schwierig werden, denn der Vermieter kann nichts für den neuen Lärm und der Parkplatz ist höchstwahrscheinlich genehmigt. Also überleg dir wie man die Mängel beheben könnte (Rolläden, Schallschutzfenster) und bespreche das mit dem Vermieter.

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Bei einem Kind liegt der Pflichtteil für dieses Kind tatsächlich bei der Hälfte des Erbes. Dies gilt auch, wenn der Erbe als erbunwürdig erklärt wurde. Das einzig, was sein kann ist, dass der Erbe auf das Erbe verzichtet.

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Man muss sich sofort bei der arge melden und sich dazu beraten lassen. Möglicherweise kann es auch helfen, sich zur Arbeitslosigkeit auch von einem Arzt gesund schreiben zu lassen. Dann bekommt man normales ALG und kann sich über die arge krankenversichern.

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Wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die sind bei einem Minijob, der 8 Jahre bestand, 3 Monate zum Monatsende.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

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Als Betreuungskosten gelten Kosten für den Kindergarten, KITAs, Babysitter oder das Au-Pair-Mädchen. Freizeitaktivitäten (=Verein) bleiben dabei der eigene Spaß und den muss man auch bezahlen.

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Es kommt darauf an, wie viel Fahrlässigkeit die Versicherung unterstellt. Sie werden eventuell untersuchen, ob man generell den Dienst verweigert oder normalerweise gewissenhaft durchführt um Vorsatz auszuschließen.

Im Großen und Ganzen dürften die Versicherungen jedoch für den Schaden aufkommen. Die Haftpflicht ist ja dafür da, dass Schäden, die anderen durch den eigenen Fehler entstehen, beglichen werden.

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Die Einwegmieten kommen meist darauf an, zwischen welchen Staaten zu wechselst. Zwischen manchen, die viel frequentiert sind, passiert das nicht. Vielleicht lohnt es sich deshalb, die Reiseroute anzupassen. Ansonsten würde ich einmal in ein Reisebüro gehen, vielleicht können die da was machen.

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Da würde ich mich nicht darauf verlassen. Man kann bestimmt von einem solchen Vertrag zurücktreten, aber kaufen muss man wahrscheinlich trotzdem. Und ich würde generell immer davon abraten, etwas wie einen Fernseher über Ratenzahlungen und Kredite zu finanzieren. Da zahlt man meistens drauf und manchmal ist es auch schön für etwas zu sparen.

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Dabei muss man besonders darauf achten, dass der Ausgabeaufschlag, den man für den Fonds bezahlt nicht die Rendite auffrisst, die man erzielt. Der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungskosten von Fonds können die zusätzliche Rendite sofort wieder verschlingen. Der einzige, der dabei verdient, ist die Bank.

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Die Frage ist interessant. Allerdings wird der Zinssatz für einen Tag nicht die Welt ausmachen. Bei 1000 Euro Anlagesumme sind das ungefähr 5 cent am Tag. Diesen Betrag kann man schon vernachlässigen.

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Das kommt ganz darauf an, ob du dich bei einem Immobilienmakler anstellen lässt oder ob du dich selbständig machst. Außerdem kommt es darauf an, in welcher Stadt du arbeiten willst, denn die Mietpreise bestimmen die Provision. In den verschiedenen Gehaltsübersichten kommt man auf ca. 5000 Euro im Monat, aber wie gesagt, das sind nur Richtwerte.

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In Kleinreparaturklauseln ist meistens enthalten, was man bezahlen muss und was nicht. Also eine genaue Auflistung der Sachen, die man als Mieter selbst bezahlen muss.

Was den Hausmeister angeht, den musst du bezahlen, da Reparaturleistungen meist nicht in der Nebenkostenabrechnung drin sind. Kann man ja schlecht gerecht auf alle Mieter umlegen. Du kannst also versuchen, seine Tätigkeit noch aufzuhalten und selbst einkaufen zu gehen oder du beißt in den sauren Apfel und bezahlst.

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Bei Anleihen in anderen Währungen hat man nicht nur das Risiko, dass es dem Land nicht mehr gut geht, sondern vor allem, dass der Wechselkurs schwankt. Entwickelt sich der Rand schlecht, dann sind die schönen Zinsen auch ganz schnell weg. Das sollte man immer bedenken.

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Du solltest dich beim Finanzamt melden und und ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer beantragen. Wenn es ein einmaliger Auftrag war, dann fällt wahrscheinlich keine Steuer an, aber einfach das Geld bar auf die Kralle bekommen und dem Finanzamt nichts davon sagen, geht nicht.

Die beim Finanzamt geben dir dann auch allerlei Informationen bezüglich der Umsatzsteuer.

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Du kannst zumindest Einspruch einlegen und somit ein bisschen Zeit gewinnen. Und dann würde ich zu einem Anwalt gehen. Eine Erstberatung ist meist kostenlos. Das solltest du aber vor der Beratung abklären. Und dann kann der Anwalt einschätzen, ob es sich lohnt, weitere Schritte einzuleiten.

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Dafür ist Hartz 4 nicht gemacht. Der Junge muss beim Bezug von Hartz 4 zur Verfügung stehen und hat nur den gesetzlichen Urlaub, den er auch einreichen muss.

Zudem gibt es Hatz 4 nur, wenn man gewisse Vermögensgrenzen nicht übersteigt und wenn der Bekannte ausreichen Mittel für eine Weltreise hat, dann hat er den erlaubten Betrag wahrscheinlich ohnehin überschritten.

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