Als Betreuungskosten gelten Kosten für den Kindergarten, KITAs, Babysitter oder das Au-Pair-Mädchen. Freizeitaktivitäten (=Verein) bleiben dabei der eigene Spaß und den muss man auch bezahlen.

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In Kleinreparaturklauseln ist meistens enthalten, was man bezahlen muss und was nicht. Also eine genaue Auflistung der Sachen, die man als Mieter selbst bezahlen muss.

Was den Hausmeister angeht, den musst du bezahlen, da Reparaturleistungen meist nicht in der Nebenkostenabrechnung drin sind. Kann man ja schlecht gerecht auf alle Mieter umlegen. Du kannst also versuchen, seine Tätigkeit noch aufzuhalten und selbst einkaufen zu gehen oder du beißt in den sauren Apfel und bezahlst.

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Ja, da hat die Freundin schon recht. Im Bezug auf das Elterngeld wäre es sinnvoll, den alten Job zu behalten und nicht in den Minijob zu wechseln. Das Elterngeld ist höher und es gibt auch grundsätzlich einen Kündigungsschutz während der Elternzeit.

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Ein Gerüst sollte man auf jeden Fall seiner Hausratversicherung melden, auch wenn man nicht verreist. Außerdem gilt, dass man dennoch die Risiken so gering wie möglich hält. Also vielleicht doch Freunde kommen lassen um nach dem Rechten zu sehen und vielleicht die Rollläden schließen, wenn man welche hat.

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