Kann man einen bestehenden Erbbaurechtsvertrag vorzeitig wieder auf 99 Jahre verlängern lassen?
Wir interessieren uns für ein Haus mit Erbbaurecht. Die Restlaufzeit beträgt 37 Jahre. Kann man den Vertrag theoretisch jetzt "erneuern" und wieder 99 Jahre verlängern lassen?
Eine Diskussion über Vor- und Nachteile des Erbbaurechts ist nicht von Nöten.
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