Der Arbeitgeber wäre ja doof, wenn er dir eine Fortbildung zahlt und dich dann gehen lässt. Das sind ja sehr kostspielige Angelegenheiten. Aber das Ganze wird eigentlich immer schriftlich geregelt und meistens gibt es den Vermerk, dass wenn du vorzeitig das Arbeitsverhältnis kündigst, du einen Teil der angefallenen Kosten zurückzahlen musst.

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Grundsätzlich gilt das, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte dieser sich auch dafür einsetzen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich sogar einen Anwalt aufsuchen. Ansonsten wird deine Wahl zwischen Hinnehmen oder Kündigung ausfallen.

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