Hallo zusammen.

In unserer WEG hat - wie sich jetzt eher zufällig herausgestellt hat - ein Eigentümer eigenmächtig Dachfenster einbauen lassen. Ein Beschluss der ETV ist nicht auffindbar. Bei der Dachbegehung hat sich herausgestellt, dass diese Fenster a) nicht fachgerecht eingebaut sind und b) reparaturbedürftig sind.

Ich selbst wohne seit 5 Jahren in der Anlage und habe von dem nachträglichen Einbau nichts gewußt. Vermutlich wurde der Einbau aber schon vor ca. 15-20 Jahren vorgenommen.

Wer muss nun für die Reparaturkosten aufkommen? Die Gemeinschaft oder der Eigentümer? Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum.

Vielen Dank!

Tommy