Erbpachtgeber meint ,er hat Vorkaufsrecht.
Hallo, eine Frage zum Erbbaurecht.Es gibt eine Erbengemeinschaft die Ihre Anteile an einem Haus auf Erbpachtgrundstück ,an einen Erben übertragen will bzw.der Erbe zahlt die anderen Erben aus.Jetzt meint der Erbpachtgeber,er hätte ein Vorkaufsrecht ,da das einem Verkauf gleich käme.Kann mir jemand weiter helfen. gruß Tommi
Erbpacht