Der Vertrag ist an eine Person gebunden, die als Vertragspartner drin steht. Deine MB könnte jetzt zwar theoretisch versuchen, einen eigenen Vertrag abzuschließen, dürfte aber schnell feststellen, dass es nicht geht, wenn für den Anschluss ein Vertrag besteht. Dieser darf nicht gekündigt werden durch eine Person die nicht mit drin steht (Ausnahmen dürfte es geben, wenn z.B. ein Vormieter es vergessen hat), dementsprechend hätte der neue Anbieter auch mit der entsprechenden Vollmacht garnicht kündigen dürfen, da sie ja nicht vom Vertragspartner des alten Anbieters unterschrieben war.

Damit müsste das ganze nichtig sein, am besten beide Anbieter darüber in Kenntnis setzen, klar ist das Aufwand und Papierkram, aber zumindest muss euch der alte Anbieter wieder als Bestandskunden nehmen, was in Zeiten, wo Neukunden beim gleichen Anbieter teilweise das doppelte zahlen schon mal was wert ist

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Hat der Vormieter dich an den Vermieter vermittelt, also dir seine Daten gegeben oder wie ist das gelaufen?

Und will jetzt der Vormieter von dir Geld haben? Ich sehe dafür absolut keine rechtliche Grundlage, so wie du es beschreibst. Den Mietvertrag schließt du mit dem VERmieter, und sofern du nicht mit dem Vormieter einen Vertrag hast, in dem festgehalten ist, dass er für die Vermittlung eine Provision bekommt, kannst du das ignorieren. Wende dich direkt an den Vermieter und kläre die Formalitäten auf dem direkten Weg

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Es gibt in Deutschland kein generelles Vermummungsverbot, auf der Straße darf "der Kumpel" also gerne Skimaske tragen (zu beachten: nicht, wenn er selbst Auto fährt). Problematisch wird es erst bei Versammlungen wie z.B. Demonstrationen, da dort generell ein Vermummungsverbot gilt (auch da gibt es Ausnahmen, aber soweit möchte ich jetzt nicht abschweifen). Auch in öffentlichen Gebäuden wie Banken, Supermärkten oder auch im ÖPNV sollte die Maske (also die Skimaske!) abgenommen werden, denn da gelten die Regeln desjenigen, der da Hausrecht hat (z.B. Geschäftsbedingungen des Supermarktes oder Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens).

Generell sollte man der Anweisung, die Maske abzunehmen, egal ob sie von einem Polizisten kommt oder von einem Kontrolleur in der Bahn, Folge leisten, schon um eine Eskalation zu vermeiden

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Wenn du 17 bist, dürftest du ja wahrscheinlich noch nicht als Halter des Fahrzeugs eingetragen sein. Wenn du es schon geholt hast, ist es ja wahrscheinlich schon vom Vorbesitzer abgekauft, also gehört wahrscheinlich offiziell deinen Eltern. Die bekämen dann auch den Brief mit dem Foto, wenn es denn ein Blitzer war. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass du abzüglich Toleranz mehr als 51 gefahren bist (nach Tacho irgendwas über 55, eher Richtung 60), also mehr als 21 zu schnell (=Punkteverstoß), von daher würde es wahrscheinlich nur ne etwas teure Angelegenheit für deine Eltern (normal geht die Behörde davon aus, dass der Halter der Fahrer ist, und wenn das bezahlt wird, wird auch nicht weiter nachgefragt). Und wenn es nicht um Punkte geht, wirst du dich sicher mit deinen Eltern irgendwie einigen können (z.B. du zahlst den Blitzer und legst noch nen Kasten Bier für deinen Vater drauf; bitte dann aber bitte erst zum Getränkemarkt fahren, wenn du den Führerschein wirklich hast!!!)

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Generell haut das hin. Bei einem 40-Stunden Vertrag und, wie du irgendwo weiter unten geschrieben hast, 7-Stunden Diensten, müsstest du (im Schnitt!) knapp 6 Tage im Monat frei haben (irgendwas mit 5,8; siehe Kommentar weiter unten). Darauf besteht aber kein genereller Anspruch, die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt normal 48 Stunden, kann aber bei einem Ausgleich auf die 48 Stunden im Schnitt auch zeitweise auf 60 Stunden angehoben werden, wodurch du theoretisch also 7 Tage durch gehen kannst, sogar über einen längeren Zeitraum. Nur für einen Sonntag an dem du arbeitest muss dir innerhalb von 2 Wochen danach ein Ersatzruhetag gewährt werden. Würdest du also Montag starten, KÖNNTEST du (im Extremfall) 19 Tage gehen, bis du deinen ersten gesetzlich festgelegten freien Tag bekommst (7 Tage- erste Woche, nochmal 7 Tage- 2. Woche, und dann musst du in der 3. den Samstag frei bekommen (Sonntag zählt sowieso als Ruhetag, darf also nicht als Ersatztag für den Sonntag der ersten Woche gezählt werden, dafür dürftest du rein theoretisch den Sonntag wieder arbeiten sowie auch die 4.Woche bis Freitag, erst dann würde sich der Ersatztag des 2. Sonntags anschließen. Rein theoretisch, vom gesetzlichen Anspruch her hättest du also 2 Tage pro Monat, sofern du anschließend den entsprechenden Ausgleich bekommst. Das wird dir kein Arbeitgeber zumuten, da die Qualität der Arbeit darunter entsprechend leiden würde, auch Tarifverträge beinhalten meist arbeitnehmerfreundlichere Regelungen, allerdings sollte klar sein, was ich damit meine, einen generellen Anspruch, diese 5-6 Tage tatsächlich jeden Monat zu bekommen hast du in der Regel nicht.

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Kurze Antwort: Nein

Etwas umfassendere Antwort: Was Bewährung bedeutet, wusste er. Er hat vorher schon mindestens eine Straftat begangen, die laut StGB mit einer Haftstrafe geahndet wird, deren Vollstreckung nur zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, weil er vorher sauber war! Das ist nicht der Fall, er hat eine laufende, noch nicht abgeleistete (ausgesetzte) Haftstrafe (Die Restzeit spielt da erstmal keine Rolle, egal ob ein Jahr oder 5 Tage), und ein weiteres Delikt begangen, dass mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann. Damit wird automatisch die Aussetzung der ersten Strafe widerrufen. Und wir sind hier in Deutschland, das Vermögen bestimmt (abgesehen davon, welchen Anwalt man sich leisten kann) nicht darüber, ob man eine Freiheits- oder Geldstrafe bekommt! Eine Freiheitsstrafe wird ja nicht ohne Grund verhängt. Die Kinder sind ein möglicher Grund, der für die Strafaussetzung zur Bewährung spricht, aber eben nur, wenn es das erste mal war, oder vielleicht noch, wenn er seine vorherige Strafe "abgesessen" hätte. Also nicht in dem Fall. Das mit den Kindern hätte ER sich vorher überlegen sollen, wenn ich so zurückrechne, war auch das jüngste am 5.1. schon geboren, und wenn es ihm so wichtig gewesen wären, hätte er ja spätestens dann seinen Stoff im Klo runterspülen können

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Sozialstunden sind generell in der Freizeit abzuleisten, sie werden ja üblicherweise für Jugendliche verhängt, die üblicherweise noch schulpflichtig sind. Aber auch Ausbildung bzw. auch bereits ein normales Arbeitsverhältnis machen da keinen Unterschied. Außer natürlich, der Arbeitgeber würde dir anbieten, z.B. vorrübergehend weniger Stunden zu machen und das später auszugleichen. Aber das wäre nicht Sinn der Sache. Haupt-Arbeits- oder Bildungsverhältnis sollten durch Sozialstunden nicht beeinträchtigt werden, es ist ja gerade Teil der Strafe, dass du eben zum Ausgleich für deine Tat etwas gemeinnütziges tust, während andere eben frei haben, ihre Freizeit frei gestalten können!

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Also wenn man 350 Leute auf ein Feld einlädt, dass einem nicht gehört, brauchen wir glaube ich nicht darüber diskutieren, OB an den Vorwürfen was dran ist. Da wäre es sinnvoll, schon mal nach einem Anwalt zu suchen, der dann erstmal Akteneinsicht beantragt um festzustellen WAS sie genau wissen, und dir dann besser als wir raten kann Was bzw. wie viel du sagst. Eine WhatsApp Gruppe reicht da auch durchaus als Beweis, wenn das darüber organisiert wurde, immerhin können sie über die Nummern über den Provider die Personen ausfindig machen. Auch wenn du nicht vor Ort warst, wirst du als Organisator wohl zu dem Mist stehen müssen.

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Ich meine derartige Ansprüche werden über die Kaution geregelt, oder hast du die etwa schon vorher wieder bekommen?

Sofern nicht im Mietvertrag oder Anlagen geregelt ist, dass du vor dem Auszug zu streichen hast (bei mir stand bei meiner alten Wohnung z.B. nur, dass Löcher wieder zu verschließen sind) sollte alles im Rahmen einer gewöhnlichen Abnutzung durch die Nutzung der Wohnräume durch die Miete abgedeckt sein, die du dafür gezahlt hast, als du da gewohnt hast. Wobei du natürlich, wenn du länger in einer Wohnung wohnst in gewissen Abständen, ich glaube alle 5 Jahre oder etwas in dem Rahmen, auch selbst streichen solltest, wenn du dem offensichtlich nicht nachgekommen bist, ist es natürlich was anderes.

Wenn der Vermieter tatsächlich Ansprüche hat (das weißt du anhand dessen, was ich oben geschrieben habe jetzt selbst am besten), ist es zwar ungewöhnlich, aber nicht unmöglich, dass er dir vor der Erbringung der Leistung bereits eine Rechnung schreibt, wenn er z.B. beabsichtigt, das selbst zu machen, kann er dir die Farbe natürlich in Rechnung stellen, wenn er sie gekauft hat.

Wie gesagt, das einzig wirklich ungewöhnliche ist, dass er den Betrag nicht mit der Kaution verrechnet.

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Das ist zugegeben merkwürdig, da bei einer Umkennzeichnung in der Regel neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden, die auf das neue Kennzeichen passen. In der Regel, sofern die Fahrzeugidentifikationsnummer stimmt (und der Eigentümer laut Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit dem Verkäufer laut Kaufvertrag übereinstimmt) sollte es kein allzu großes Problem sein, da du ja trotzdem nachweisen kannst, dass es das Fahrzeug ist, dass du rechtmäßig gekauft hast. Allerdings würde ich den Verkäufer mal darauf ansprechen, ob er dir vielleicht nicht die aktuellen Papiere gegeben hat, das wäre jetzt noch meine einzige Idee

Oder handelt es sich um ein Überführungskennzeichen?

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Du wärst nicht der erste, der Konzertkarten weiterverkaufst, und viele tun dies sicher nicht nur, weil sie sie für sich selbst gekauft haben und nicht nutzen können. Ich habe 2019 zu Rammstein Europe Stadion Tour selbst keine Karten bekommen und direkt anschließend bei Ebay mehrere Versteigerungen von jeweils 2 Karten vom selben Händler gesehen...

Eine private Weitergabe und in dem Kontext die Umschreibung des Namens ist in der Regel möglich, der Weiterverkauf meist aber durch die AGB untersagt und den vom Künstler/Veranstalter autorisierten Verkaufsstellen vorbehalten. An diese wäre ein nicht genutztes Ticket dann zurück zu geben. Kauft man Tickets, ohne zu wissen, ob man dabei sein kann, empfiehlt es sich dazu für ein Paar Euro eine versicherung abzuschließen. Wird für Konzert vom Veranstalter Zeit oder Ort geändert oder es abgesagt (oder es ändern Zugangsbedingungen, die zum Kauf noch nicht bekannt waren, z.B. jetzt in Coronazeiten 2G), ist dieser bzw. der Händler, bei dem man das Ticket gekauft hat auch so zur Rückerstattung des Preises verpflichtet! Sie werden dann also nicht bestraft. In dem Fall ist die Forderung der Unterlassung also zwar ärgerlich aber berechtigt

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Das Schreiben wird echt sein. Wenn jemand unter deinem Namen und deiner Adresse ein Konto eingerichtet hat, bist du natürlich auch der erste der da Post bekommt. In dem Fall solltest du dich allerdings zuerst an Paypal wenden um den Missbrauch deiner Daten zu melden (und das gleiche auch bei der Kanzlei unter Angabe des Aktenzeichens melden, damit nicht weitere Forderungen kommen)

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