Gilt die Erbfolge wenn der noch lebende Partner Kontoinhaber ist?
Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Das konto auf dem die Rente meines Vaters ging, und das Sparbuch laufen auf seinen Namen. Da mein Vater schon seit ca 10 Jahren ein Pflegefall ist hat meine Mutter sich um alles gekümmert hat ist das wohl eine Art Gemeinschaftskonto. Kurz vor ihrem Tod kam mein Vater ins Pflegeheim. Auf die Frage nach dem Pflichtanteil vom Erbe heißt es der Vater ist Kontoinhaber und alles wird für die Heimkosten genutzt bevor das Amt sich beteiligt. Ist das rechtens?