Hallo, wir waren zum kindergeburtstag in einer Einrichtung mit Trampolin und weiteren spielgeräten. Die Eltern haben die kinder dort bei uns ( 4 erwachsene ) abgegeben. Insgesamt waren es 5 kinder. Im trampolin brach sich ein kind das bein. Wir waren mit in den spielgeräten und haben ständig auf die kinder aufgepasst. Beim unfall waren wir auch anwesend allerdings nicht in die Richtung geschaut und dies haben wir auch zugegeben. Der anwalt des geschädigten meint nun wir hätten dadurch aufsichtspflicht verletzt. Ist dies korrekt?