Hallo Nachdem wir ihn aufgefordert haben Unterhalt zu zahlen, hat er wieder das Darlehen bezahlt! Nur er hat noch alleine drin gewohnt ( wobei er bei Gericht angegeben hat er wohnt nicht drin, deswegen kann er keinen Umgang mit den Kindern pflegen) Die Zulage steht einem auch zu wenn man nicht drin wohnt, aber den anderen unentgeltlich drin wohnen lässt wie hier: Er hat zwar mein Darlehen mitbedient, aber das war mein Unterhalt! Genauso wie wenn er es ausbezahlt hätte! Dann hätte ich das Darlehen von dem ausbezahlten Unterhalt bedienen müssen!
Hallo! Ich bin die Fragestellerin! Weiß nicht ob es richtig ist das ich als Antwort schreib! Mein Fall: Mein Exmann und ich sind geschieden und haben 5 gemeinsame Kinder! Bis Ende 2010 waren wir beide Hauseigentümer und Darlehensschuldner! Mein Ex hat die Darlehensschuld überwiesen, da mein Betreuungsunterhalt welcher bei der Betreuung von 5 Kinder ausser Frage steht ( eins ist behindert und hat Epilepsie) wurde mir nicht ausgezahlt sondern von meinem Ex in das Darlehen. Als er mit der Zahlung aufhörte, kam zu mir der Gerichtsvollzieher! Ausserdem wurde er hingewiesen (anwalt) das er wenn er das Darlehen nicht mehr bedient, mir den Unterhalt auszuzahlen! So hätte ich mein Darlehen selber bedienen können! Nun sagt das Finanzamt die Zahlung meines Ex sei nicht als Unterhalt sondern als Miete zu werten! Deswegen habe eine entgeltliche Überlassung stattgefunden und der Anspruch auf Eigenheimzulage verwirkt Dabei lief nicht nur mein Unterhalt sondern auch meine Lebensversicherung ( auf meinen Namen laufend) in die Rückzahlung! Zählt das gar nichts? Habe ich Chancen vor dem Finanzgericht? Wie soll ich das zahlen? Habe kein Einkommen (Kinderbetreuung) nur Kindesunterhalt und Kindergekd! Über Antworten wäre ich dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Tina6Elfen