Antwort
Von wegen...problemlos ausgezahlt...
"Das machen wir Immer so. Da müßten Sie schon klagen"
Das heißt daß mein Guthaben ohne jegliche Verbindlichkeit mit zukünfzig fällig werdedenden Abschlägen verrechnet werden soll, zunächst aber ohne Rechtsgrundlage einbehalten wird.
Das wird ausgesessen, bis der Fälligkeits-Termin des ersten Abschlages ansteht... Dan fragen die ""Watt wolln Sie denn...ist doch alles in Butter" ...Klar... bis auf die kleine strafrechtlich relevante Unterschlagung.